Neue Corona-Verordnung und Corona-Verordnung Sport ab 23. Februar 2022
23.02.2022 Seit heute, dem 23. Februar 2022, gilt eine neue Corona-Verordnung und eine neue Corna-Verordnung Sport. Mit der Anpassung des Stufenplans gilt ab heute die Warnstufe in Baden-Württemberg. Für den Sport in Sportstätten und Sportanlagen gilt somit aktuell 3G.
Die Personenobergrenzen für Veranstaltungen wurden angepasst. Für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt für Zuschauer*innen eine Auslastung von maximal 60 %, jedoch nicht mehr als 6.000 Personen. Im Freien beträgt die Maximalauslastung 75 %, aber nicht mehr als 25.000 Personen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel für alle Personen.
Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt in allen Stufen weiterhin bestehen. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Makse getragen werden, wenn nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann.
Eine Übersicht über alle akutell gültigen Regelungen zur Corna-Verordnung Sport finden Sie hier.
Eine Übersicht über alle akutell gültigen Regelungen zur Corna-Verordnung finden Sie hier.
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