Basketball für Baden-Württemberg

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Beendigung der Saison 2019/20

06.04.2020

Der Basketballverband Baden-Württemberg e. V. möchte Sie nachfolgend über die Entscheidungen zum Umgang und der Wertung des Spielbetriebes in Baden-Württemberg informieren.

Mit Wirkung vom 12. März 2020 wurde der Spielbetrieb in Baden-Württemberg ausgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt haben die verantwortlichen, gewählten Vertreter unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Corona Pandemie verschiedenste Lösungsmodelle diskutiert und besprochen. Festzuhalten ist, dass gemäß der allgemeinen Geschäftsordnung des Basketballverbandes Baden-Württemberg e. V. der BBW-Sportausschuss in Fragen den Spielbetrieb betreffend, die nicht in den Ausschreibungen geregelt sind, zuständig ist. Eine solche unvorhersehbare und unverschuldete Situation ist durch die Corona Pandemie eingetreten.

Am Montag, den 30. März 2020 hat eine Telefonkonferenz einer Expertengruppe bestehend aus ehrenamtlichen Mitarbeitern der Bezirke und des BBW-Präsidiums stattgefunden um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Diese Expertengruppe hat einen Vorschlag zum Umgang mit der aktuellen Spielrunde vorgelegt, über den der Sportausschuss im Umlaufverfahren beraten und abgestimmt hat.

Folgender Beschluss ist vom BBW-Sportausschuss mit Wirkung vom 4. April 2020 getroffen worden:

1.) Die laufende Saison wird aufgrund der Corona-Pandemie mit sofortiger Wirkung beendet.

2.) Die Tabellen werden zum Stand 15.03.2020 eingefroren und als Abschlusstabellen für die Saison 2019/2020 veröffentlicht.

3.) Die erstplatzierte Mannschaft erhält die Anwartschaft auf das Teilnahmerecht an der nächst höheren Spielklasse. Bei Verzicht oder Verhinderung eines erstplatzierten Aufsteigers geht das Aufstiegsrecht gemäß §7 Abs. 3 BBS-SO auf den Nächstplatzierten, danach auf den Drittplatzierten über.

4.) Es ist nicht zu erwarten, dass bis zum 31.05.2020 Qualifikations- bzw. Relegationsspiele durchgeführt werden können. Dies wäre aus Gründen des Infektionsschutzes auch nicht vertretbar. Daher können zweitplatzierte Mannschaften leider nicht aufsteigen.

5.) Mannschaften, die bereits vor dem 15.03.2020 aus dem Spielbetrieb zurückgezogen wurden, erhalten für die Saison 2020/2021 die Anwartschaft auf das Teilnahmerecht in der nächst niedrigeren Spielklasse. Dies war den betreffenden Mannschaften bereits zum Zeitpunkt des Rückzugs bekannt und wurde durch den Rückzug in Kauf genommen.

6.) Es gibt in keiner Liga weitere sportliche Absteiger. Alle Mannschaften, die nicht aufsteigen, erhalten dementsprechend für die Saison 2020/2021 die Anwartschaft auf das Teilnahmerecht in derselben Spielklasse wie in der Saison 2019/2020.

7.) Diese Regelung gilt für alle Ligen auf BBW- und Bezirksebene.
Die Bezirke Rhein/Neckar, Schwarzwald/Oberrhein und Alb/Bodensee werden diese Regelung uneingeschränkt auch in Ihrem Bezirk anwenden. Der Bezirk Nordwürttemberg hat angekündigt für seine Ligen auf Bezirksebene eine eigene Regelung treffen zu wollen. Diese wird durch den Bezirksvorstand an die dem Bezirk Nordwürttemberg zugehörigen Vereine kommuniziert werden.

Bei Rückfragen zu der Regelung stehen Ihnen Ihre zuständigen Staffelleiter, bzw. Sportwarte gerne zur Verfügung.

Gez. Für den Sportausschuss


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Beendigung der Saison 2019/20

06.04.2020

Der Basketballverband Baden-Württemberg e. V. möchte Sie nachfolgend über die Entscheidungen zum Umgang und der Wertung des Spielbetriebes in Baden-Württemberg informieren.

Mit Wirkung vom 12. März 2020 wurde der Spielbetrieb in Baden-Württemberg ausgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt haben die verantwortlichen, gewählten Vertreter unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Corona Pandemie verschiedenste Lösungsmodelle diskutiert und besprochen. Festzuhalten ist, dass gemäß der allgemeinen Geschäftsordnung des Basketballverbandes Baden-Württemberg e. V. der BBW-Sportausschuss in Fragen den Spielbetrieb betreffend, die nicht in den Ausschreibungen geregelt sind, zuständig ist. Eine solche unvorhersehbare und unverschuldete Situation ist durch die Corona Pandemie eingetreten.

Am Montag, den 30. März 2020 hat eine Telefonkonferenz einer Expertengruppe bestehend aus ehrenamtlichen Mitarbeitern der Bezirke und des BBW-Präsidiums stattgefunden um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Diese Expertengruppe hat einen Vorschlag zum Umgang mit der aktuellen Spielrunde vorgelegt, über den der Sportausschuss im Umlaufverfahren beraten und abgestimmt hat.

Folgender Beschluss ist vom BBW-Sportausschuss mit Wirkung vom 4. April 2020 getroffen worden:

1.) Die laufende Saison wird aufgrund der Corona-Pandemie mit sofortiger Wirkung beendet.

2.) Die Tabellen werden zum Stand 15.03.2020 eingefroren und als Abschlusstabellen für die Saison 2019/2020 veröffentlicht.

3.) Die erstplatzierte Mannschaft erhält die Anwartschaft auf das Teilnahmerecht an der nächst höheren Spielklasse. Bei Verzicht oder Verhinderung eines erstplatzierten Aufsteigers geht das Aufstiegsrecht gemäß §7 Abs. 3 BBS-SO auf den Nächstplatzierten, danach auf den Drittplatzierten über.

4.) Es ist nicht zu erwarten, dass bis zum 31.05.2020 Qualifikations- bzw. Relegationsspiele durchgeführt werden können. Dies wäre aus Gründen des Infektionsschutzes auch nicht vertretbar. Daher können zweitplatzierte Mannschaften leider nicht aufsteigen.

5.) Mannschaften, die bereits vor dem 15.03.2020 aus dem Spielbetrieb zurückgezogen wurden, erhalten für die Saison 2020/2021 die Anwartschaft auf das Teilnahmerecht in der nächst niedrigeren Spielklasse. Dies war den betreffenden Mannschaften bereits zum Zeitpunkt des Rückzugs bekannt und wurde durch den Rückzug in Kauf genommen.

6.) Es gibt in keiner Liga weitere sportliche Absteiger. Alle Mannschaften, die nicht aufsteigen, erhalten dementsprechend für die Saison 2020/2021 die Anwartschaft auf das Teilnahmerecht in derselben Spielklasse wie in der Saison 2019/2020.

7.) Diese Regelung gilt für alle Ligen auf BBW- und Bezirksebene.
Die Bezirke Rhein/Neckar, Schwarzwald/Oberrhein und Alb/Bodensee werden diese Regelung uneingeschränkt auch in Ihrem Bezirk anwenden. Der Bezirk Nordwürttemberg hat angekündigt für seine Ligen auf Bezirksebene eine eigene Regelung treffen zu wollen. Diese wird durch den Bezirksvorstand an die dem Bezirk Nordwürttemberg zugehörigen Vereine kommuniziert werden.

Bei Rückfragen zu der Regelung stehen Ihnen Ihre zuständigen Staffelleiter, bzw. Sportwarte gerne zur Verfügung.

Gez. Für den Sportausschuss


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