Neue Verordnung seit 01.07. - Kontakt wieder möglich!
25.06.2020 Seit 01.07.2020 ist eine neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten, die weitere Lockerungen für den Sport und Sportwettkämpfe bringt. So ist es seit 01. Juli möglich, ohne die Einhaltung der Abstandsregel und damit wieder mit Körperkontakt sowie einer maximalen Gruppengröße von 20 Personen zu trainieren. Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier. Die neue Verordnung Sport ist hier zu finden. Einen Leitfaden mit den wichtigsten Änderungen und den weiterhin geltenden Regelungen finden Sie hier.
Hier ein Auszug aus der neuen Verordnung, die am 01.07.2020 in Kraft getreten ist:
Sport und Sportwettkämpfe
"Künftig gelten vereinfachte Regeln für den Sport. Von der 1,5-Meter-Abstandsregel kann im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb abgewichen werden, sofern es für das jeweilige Training kurzfristig erforderlich ist, etwa beim Fußballspiel. Bei andauerndem Körperkontakt sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden, etwa bei Kampfsportarten.
Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb liegt bei 20 Personen. Weiterhin zwingend zu beachten sind die Hygienevorschriften und die Dokumentationspflichten.
Ab dem 1. Juli sollen auch im Breitensport Wettkämpfe mit Körperkontakt möglich sein. Dabei dürfen maximal 100 Sportlerinnen und Sportler teilnehmen und maximal 100 Personen als Publikum. Bei fester Sitzordnung und im Vorhinein festgelegtem Veranstaltungsprogramm sind maximal 250 Zuschauer zulässig. Diese Regel soll bis Ende Juli gelten, ab August dürfen dann bis zu 500 Sportler teilnehmen und bis zu 500 Zuschauer dabei sein."
Pressemitteilung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport - Neue Corona-Verordnung ab dem 01. Juli 2020
FAQ Sport ab 01. Juli 2020
Einen Leitfaden mit den wichtigsten Änderungen und den weiterhin geltenden Regelungen finden Sie hier.

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