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ARAG-Versicherungsschutz im Corona-Fall

15.10.2020

Wird Ihrem Verein/Verband ein organisatorisches Verschulden zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion vorgeworfen, besteht hierfür grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages. Außerdem sind der Übungsleitende sowie der Mitarbeitende, bzw. das Mitglied des Vereins/Verbands, welcher als Hygienebeauftragter für den Verein/Verband tätig wird, über den Sportversicherungsvertrag haftpflichtversichert.


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ARAG-Versicherungsschutz im Corona-Fall

15.10.2020

Wird Ihrem Verein/Verband ein organisatorisches Verschulden zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion vorgeworfen, besteht hierfür grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages. Außerdem sind der Übungsleitende sowie der Mitarbeitende, bzw. das Mitglied des Vereins/Verbands, welcher als Hygienebeauftragter für den Verein/Verband tätig wird, über den Sportversicherungsvertrag haftpflichtversichert.


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