Klarstellung zur Corona-Verordnung
21.10.2020 Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsverantwortliche,
aufgrund einiger Nachfragen und des Feedbacks zu den gestern (20.10.2020) von Seiten des BBW veröffentlichten Informationen zum Spielbetrieb in Baden-Württemberg und den darin geäußerten Unsicherheiten bzgl. der landesweiten Regelungen möchten wir nachfolgend für Klarheit sorgen.
Die Landesregierung hat am Montag den 19. Oktober 2020 eine neue Corona-Verordnung erlassen.
Diese regelt in § 9, Abs. 1, dass Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen untersagt sind.
Jedoch ermächtigt die allgemeine Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im § 16, Abs. 5 das Kultus- und Sozialministerium eigene Verordnungen für den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten, sowie die Durchführung sportlicher Wettkämpfe zu erlassen. Auf Basis von § 15 der allgemeinen Corona Verordnung sind die unter § 16 genannten Regelungen vorranging zu beachten.
D.h. für den Sportbetrieb hat die Corona-Verordnung Sport mit Veröffentlichungsdatum vom 8. Oktober 2020 Vorrang vor der allgemeinen Corona-Verordnung.
Die Corona-Verordnung Sport besagt in § 3, Abs. 1, dass ein Trainingsbetrieb auch mit mehr als 10 Personen durchgeführt werden kann, sofern dies für die Durchführung des Trainings in der betroffenen Sportart notwendig ist. Dies ist aus Sicht des BBW im Basketballsport gegeben.
Des Weiteren gibt es keine weiteren Einschränkungen für die Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben unter § 4 der Corona-Verordnung Sport. (Bitte beachten Sie, dass § 4, Abs. 5 explizite Regelungen für den Profi- und Spitzensport beinhaltet. Der Amateur- und Breitensport auf BBW-Ebene ist davon nicht betroffen.)
Somit gilt für den Basketballsport bis zur Veröffentlichung einer neuen Corona-Verordnung Sport, dass sowohl Trainings- wie auch Spielbetrieb möglich sind.
Die am Dienstag, den 20. Oktober 2020, veröffentlichte Regelung des BBW besagt, dass Vereine Spiele innerhalb des BBW kostenfrei verlegen können, sofern sie in der derzeitigen Situation nicht antreten möchten. Damit kommen wir dem Wunsch der Vereine nach, die derzeit aufgrund des Infektionsgeschehens und der damit verbundenen Unsicherheit nicht antreten wollen. Jedoch gab und gibt es auch Vereine, die ihren Spielbetrieb so lange wie möglich auf Basis der Verordnungen des Landes aufrechterhalten wollen. Auch dem Wunsch dieser Vereine kommen wir mit den am Dienstag veröffentlichten Regelungen nach.
Sobald es eine neue, bzw. überarbeitete Corona-Verordnung Sport gibt informieren wir umgehend und werden auch unsere Regelungen sofern notwendig selbstverständlich anpassen.
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