Es geht wieder los!
14.06.2021 Aufgrund der aktuell immer besser werdenden Corona-Lage darf das Training in vielen Kommunen wieder stattfinden, zum Teil sogar in der Halle. Grundlage hierfür ist immer die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Es gibt bekanntlich verschiedene Stufen – unter einem Inzidenzwert von 35 ist nun vieles wieder möglich.
Um Ihnen eine Hilfe zu bieten, wie ein Training unter den aktuellen Auflagen wieder stattfinden kann, haben wir uns mit dem CVJM Lörrach und dem USC Freiburg zwei „Best Practice Beispiele“ rausgesucht.
Allerdings sind dies nur Beispiele. Bitte klären Sie direkt bei Ihnen in der Kommune was bereits erlaubt ist und was nicht, da es hierzu keine einheitlichen Regelungen gibt, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Zudem sind beide Vereine im ständigen Austausch mit der Stadt, um einen problemlosen und korrekten Ablauf des Trainings zu gewährleisten.
Laut der aktuellen Corona-Verordnung gibt es eine allgemeine Testpflicht, dies bedeutet, jeder Teilnehmer eines Trainings muss einen negativen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen, dieser darf maximal 24 Stunden alt sein. Hierzu gibt es jedoch eine Ausnahme ab einer stabilen Inzidenz von unter 35, hier fällt die Testpflicht für Outdoor-Veranstaltungen weg. Jedoch bitten wir darum dies immer mit der eigenen Kommune nochmals abzuklären, da es auch hier regionale Unterschiede gibt!
CVJM Lörach
Der CVJM Lörrach führt sein Training in der Halle anhand eines 9-Punkte Plans (LINK ZUM PLAN) durch. Zudem ist der Verein im ständigen Austauscht mit der Stadt und bezieht diese immer wieder mit ein, um dieser zu zeigen, dass alle Regeln eingehalten werden und dass alle wieder sehr dankbar sind überhaupt trainieren zu dürfen.
Es gibt eine Maskenpflicht auf allen Wegflächen und im Wartebereich. Zudem müssen alle beteiligten Personen einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzeigen. Dieser ist dem Trainer vor Beginn des Trainings unaufgefordert vorzuweisen. Hier spielt aber auch die Inzidenz von 35 wieder eine große Rolle! Sollten Personen vollständig geimpft oder genesen sein fällt die Testpflicht grundsätzlich weg.
Für das Jugendtraining mit Schülerinnen und Schülern gelten andere Regeln, hier ist der Schnelltest, der in der Schule gemacht wird, 60 Stunden gültig. Sollten Jugendspieler oder -spielerinnen aus dem Ausland kommen gelten die allgemeinen Regeln des Schnelltests mit 24 Stunden.
Vor jedem Training müssen sich die Spieler, die Spielerinnen für das Training über die Software Backcourt anmelden, dies funktioniert per App oder PC. Dies ermöglicht eine einfache Verwaltung der Teilnehmerdaten und es sind alle Personen einem bestimmten Training zugeordnet.
Die Umkleiden und Duschen sind in Lörrach aktuell noch nicht geöffnet, dies bedeutet, dass sich alle Spieler getrennt voneinander am Rand der Halle umziehen. Im Training selber wird auf unnötigen Körperkontakt verzichtet.
Beim Hallenwechsel muss die vorherige Gruppe erst die Halle komplett verlassen haben bevor eine neue Gruppe hereindarf, so werden unnötige Kontakte vermieden und die Kontaktketten so klein wie möglich gehalten.
Um gerade auch die Jugendspieler auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Regelungen hinzuweisen, wird hier in den ersten Trainings nochmal drauf hingewiesen sich diszipliniert zu verhalten und alle Regeln einzuhalten
USC Freiburg
Die Basketball-Abteilung des USC Freiburg führt organisierten Veranstaltungen unter Beachtung der jeweils gültigen Corona-Verordnungen durch. Dies gilt für alle Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen Dazu gehören insbesondere die Einhaltung der Abstandsregeln, die Nies- und Hustenetikette, das gründliche Waschen der Hände, das Tragen von Mund-Nasenbedeckung, die Überprüfung der erforderlichen Dokumente u.v.m.
Alle teilnehmenden Personen müssen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein, bei Jugendlichen max. 60 Stunden. Geimpfte und Genesene sind von dieser Testpflicht befreit. Für Outdoor-Veranstaltungen entfällt die Testpflicht.
Als Nachweis gilt ein negatives Ergebnis einer durchgeführten Testung in einem der Testzentren in der Stadt oder eine entsprechende Bescheinigung z.B. durch die Schule. Zu testende Personen dürfen auch einen für Laien zugelassenen Schnelltest unter Aufsicht geeigneter Dritter durchführen und bescheinigen lassen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Als geimpfte/genesene Personen gelten: Alle Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen vollständig abgeschlossene Impfung haben und diese mittels Impfdokumentation nachweisen können. Bei Impfstoffen, die mehr als eine Impfdosis benötigen, gilt eine Impfung für Personen, die mit mindestens einer Impfdosis geimpft sind, als abgeschlossen, sofern diese Personen zuvor bereits selbst positiv getestet waren und sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügen.
Alle Personen, die bereits selbst positiv getestet waren, sofern sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügen und keiner darauf beruhenden Absonderungspflicht mehr unterliegen. Die nachgewiesene Infektion muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate zurückliegen.
Die Trainingsanwesenheit wird durch die Trainer/Übungsleiter regelmäßig protokolliert, ebenso die Vorlage eines negativen Tests, eines Impf- oder Genesenen-Nachweises. Die Daten werden nach 4 Wochen vernichtet. Alternativ kann der Einsatz der LUCA- oder Corona-App zur Kontaktnach-verfolgung genutzt werden.
Ohne Vorlage des Tests oder der entsprechenden Bescheinigungen besteht ein Zugangs- und Teilnahmeverbot.
In der Basketball-Abteilung des USC Freiburg sind mehrere Hygienebeauftragte eingesetzt, diese sind zusammen mit den Trainern für die Einhaltung der Corona-Regeln verantwortlich.
Eventuelle Anpassungen der Corona-Verordnungen werden jeweils zeitnah umgesetzt.
Die vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Gesundheitsamt – veröffentlichten Änderungen der Öffnungsschritte, sowie die weiteren konkreten Regelungen zur Nutzung der Sportanlagen, die von der Stadt Freiburg veröffentlicht werden, werden, unverzüglich nach Bekanntgabe, an alle Trainer, Schiedsrichter und Übungsleiter weitergegeben.
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