Neue Corona-Verordnung - weitere Lockerungen für den Sport
24.08.2021 Es gibt seit Sonntag, den 22. August, eine neue Corona-Verordnung Sport, diese schafft Klarheit und gibt den Sportvereinen mehr Freiheiten.
Die an die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg angepasste Corona-Verordnung Sport ermöglicht seit dem 22. August 2021 eine weitgehendere Freiheit im Sportbetrieb. Angeglichen an die übergreifende Corona-Verordnung kehrt die neue Verordnung für den Sportbetrieb ebenfalls von den bisherigen Inzidenzstufen ab und fokussiert sich lediglich auf die Kategorisierung von immunisierten und nicht-immunisierten Personen. Dadurch entsteht sowohl für Sportvereine, als auch für Sportler:innen im Land eine größere Freiheit bei der Teilnahme am Trainingsbetrieb.
Immunisierten Personen ist der Zutritt zum Trainings- und Übungsbetrieb im Freien und geschlossenen Räumen ohne Einschränkungen gestattet. Für nicht-immunisierte Personen, einschließlich Trainer:innen und Übungsleiter:innen ist der Trainings- bzw. Übungsbetrieb im Freien ohne Vorlage eines Test gestattet. Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen einer Sportstätte bedarf es weiterhin der Vorlage eines negativen Testergebnisses. Für kurzfristige Aufenthalte im Innenbereich, wie beispielsweise der Wahrnehmung des Personensorgerechts oder des Toilettengangs gilt die Testpflicht nicht.
Zu dienstlichen Zwecken, dem Reha-Sport, sowie dem Spitzen- und Profisport ist weiterhin kein Testnachweis erforderlich.
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